Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Planungsleistungen und Auskünften. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Liefer- und Montageverträge kommen nur durch unsere Bestätigung der Annahme der Bestellung zustande. Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes besagt, gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Das Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt der Besteller/Auftraggeber durch widerspruchslose Hinnahme der Auftragsbestätigung bzw. durch Unterzeichnung der Bestellung/Auftrag. Liefer- und Montageverträge sind stets als voneinander getrennte Verträge zu betrachten und werden auch dementsprechend abgerechnet. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt werden. Abbildungen, Zeichnungen, Maße sowie Gewichte, die in Werbebroschüren, Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, beinhalten lediglich Annäherungswerte. Einbauzeichnungen sowie Beratungen sind unverbindlich und ohne Gewähr.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten ab Lager Prettin bzw. Lieferwerk, und werden mit dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Montageleistungen werden stets nach den jeweils gültigen Montagekonditionen abgerechnet. Nachträgliche Veränderungen der Bestellmenge berechtigen uns zu einer Erhöhung der Stückpreise und gegebenenfalls der vereinbarten Werkzeugkostenanteile. Im Falle der Kündigung des Vertrages sind wir darüber hinaus berechtigt, dem Besteller 30% der Auftragssumme pauschal zu berechnen. Uns bleibt es aber nachgelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferung auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn noch sonstige Leistungen erbracht werden, so z.B. die Anlieferung und Montage durch uns. Für Verluste oder Wertminderung auf dem Transport oder auf der Baustelle wird keine Haftung übernommen. Sofern über die Versandart keine Vereinbarung getroffen wurde, treffen wir die Wahl nach bestem Wissen. Auch im Falle der Rückgabe der Ware trägt der Besteller die Gefahr. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung und ordnungsgemäße Montage sowie Inbetriebnahme durch unsere Monteure. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns vorliegen. Versteckte Mängel sind sofort, spätestens eine Woche nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleibt es bei den Vorschriften der §§ 377, 378 HGB. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht etc. berechtigen nicht zu Mängelrügen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nachfolgenden Bestimmungen. Wir verpflichten uns, nach unserer – beliebigem Ermessen unterliegenden – Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller unter Ausschluss weiterer Rechte eine Minderung der Vergütung oder aber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Die Beeinträchtigung des Liefergegenstandes, die durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung z.B. Fehlanschluss entstanden sind, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Darüber hinaus berechtigen vom Besteller begehrte Beschaffenheitsvereinbarungen oder aber Eigenschaften nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch uns bzw. durch die Hersteller zugesichert sind. Von uns schriftlich bei Vertragsabschluss bestätigte Daten über Leistung, Verbrauch etc. sind nur dann gewährleistungsrelevant, wenn wir die Einhaltung ausdrücklich schriftlich garantiert haben. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Lieferung bei Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages, ansonsten 12 Monate. Der Besteller ist verpflichtet uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei der Besteller auch zusichert, auf etwaige Einkaufsprobleme von uns Rücksicht zu nehmen. Unsere Haftung erlischt, wenn der Besteller selbst oder Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an unserer Lieferung vorgenommen haben oder wenn von uns nicht gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden, es sei denn, uns wurde zuvor unter Einräumung einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Mängelfolgeschäden, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der Verletzung von Kardinalpflichten. Soweit wir zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns voraussehbaren Schaden. Bei Werkleistungen haben wir Schadenersatz nur für wesentliche Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, zu leisten. Entgangener Gewinn haben wir nur zu ersetzen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aber auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht. Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie positiver Vertragsverletzung verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte, soweit sie auf Sachmängeln oder auf einer Eigenschaft der Kaufsache beruhen. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, soweit das Verschulden bei Vertragsabschluss sowie die positive Vertragsverletzung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. (Ansprüche wegen der fahrlässig unterlassenen Aufklärung über negative Sacheigenschaften unserer Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben zusätzlich eine Beratung des Bestellers übernommen. Unberührt von diesen Bestimmungen bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von uns.
Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt Skonto zu ziehen, soweit dies schriftlich mit uns vereinbart wurde. Abzüge gleich welcher Art sind nicht statthaft. Der Eintritt von Verzug regelt sich nach § 286 BGB, wobei die jeweilige Rechnung drei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen gilt, falls der Empfänger nicht ein späteres Zugangsdatum nachweist. Im Übrigen tritt grundsätzlich eine Fälligkeit unseres Zahlungsanspruches, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt im übrigen, dass der Auftraggeber bei Geschäften mit auftragsbezogener Fertigung mit einem Auftragswert über 5.000,00 Euro 30% als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung netto, 60% bei Versandbereitschaft netto und 10% nach Übergabe netto zu erbringen hat. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen. Dies gilt auch für zukünftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantwechseln und auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus den Schäden dieser Art gegen Versicherungsgesellschaften zustehen, oder sonst. Ersatzansprüche an den Verkäufer in Höhe dessen Forderung ab. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den vorstehenden Bestimmungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht vom Auftragnehmer gelieferten Waren eingebaut, wird dem Auftragnehmer die Forderung aus dem Einbau bei dem Abnehmer, in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware, schon jetzt abgetreten. Wir sind bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Zur Zurückhaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn dieses Recht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Die zurückgenommene Ware wird durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet und nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Verbindlichkeiten gutgeschrieben.
Vertragsstrafen oder aber Schadenersatzansprüche, die aus angeblicher Überschreitung von Liefer- bzw. Montageterminen resultieren, werden von uns nur dann anerkannt, wenn Vertragsstrafen vorher schriftlich ausdrücklich zugesagt wurden. Etwaige Konventionalstrafen sind zudem nur dann anerkannt, wenn wir zuvor Fertigstellungstermine schriftlich als Vertragsfristen bestätigt haben. Sonderanfertigungen werden nur zurückgenommen, wenn diese sich als mangelhaft erweisen. Wird aus Kulanz Material zurückgenommen, so erfolgt eine Rücknahme nur gegen Abzug einer Einlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises. Ein vom Besteller erklärte Rücktritt oder Teilrücktritt vom Vertrag, bedarf zu seiner Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sofern wir dem zustimmen, wird, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, Ware, deren Lieferung nicht länger als 3 Monate zurückliegt und die sich noch in einem einwandfreien neuwertigen Zustand befinden muss, zurückgenommen, wobei dem Besteller eine Gutschrift in Höhe des Fakturawertes abzüglich einer Pauschale von 20%, mindestens jedoch 25,00 Euro für Bearbeitungskosten erteilt wird. Die Gutschrift kann nur mit einer Neubestellung verrechnet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Ort des Bauvorhabens; für die Zahlungen unser Sitz, falls im Vertrag/Auftragsbestätigung nichts Anderes vermerkt ist. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Anlass und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist Lutherstadt Wittenberg. Wir können den Besteller aber auch an dessen Gerichtsstand oder aber an dem für das Bauvorhaben zuständige Gericht verklagen.
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten. Beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung auf unserer Website www.guewag.com.