Das in einer Kleinkläranlage gereinigte Abwasser kann in einen ganzjährig wasserführenden Vorfluter, wie z. B. einen Graben oder Bach, eingeleitet werden. Ist ein Fließgewässer nicht vorhanden, muss das gereinigte Abwasser zwangsläufig in den Untergrund versickert werden. Voraussetzung für die Einleitung von biologisch behandeltem Abwasser in das Grundwasser ist, dass der Untergrund in der Lage ist, Wasser dauerhaft aufzunehmen, weiter zu leiten und die Restbelastung zu reduzieren. Die Untergrundversickerung erfordert Anlagen, welche den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen.
Folgende Anlagentypen können hier eingesetzt werden:
Mittels Sickergraben wird das gereinigte Abwasser aus der biologischen Reinigungsstufe einer Kleinkläranlage über einen Verteiler-/ Kontrollschacht und belüftete Sickerstränge in den Untergrund geleitet.
Anzahl und Länge der Sickerstränge richten sich nach der Aufnahmefähigkeit des Bodens und der Zahl der angeschlossenen Einwohner.
| Sickergraben | Länge eines einzelnen Sickergrabens | bis 10 m |
| Sickerrohre | - Lichte Weite - Breite der Schlitze - Gefälle |
> 100 mm 1,4 mm 1 : 500 |
| Mindestabstand zwischen | - Unterkante Sickerrohr und Grabensohle - Grabensohle und HGW |
0,3 m > 1,5 m |
| Kiesschicht | - Mindestüberdeckung des Sickerrohrs - Körnung |
0,1 m 2/8 mm |
Sickermulden sind so zu bemessen, dass je Einwohner mindestens eine Sickerfläche von 1 m² besteht.
| Geländemulde | -Breite -maximale Tiefe |
1,0 bis 5,0 m 0,5 m |
Sickerschächte nach DIN 4261 Teil 1 haben im Bereich
der sickerfähigen Schicht durchlässige Wände. Die lichte Weite
beträgt mindestens 1 m. Die aus hydraulischer Sicht erforderliche
nutzbare Sickerfläche, d.h. die in der sickerfähigen Schicht liegende
durchlässige Fläche der Wände und der Sohle des Schachtes,
richtet sich nach der Aufnahmefähigkeit des Bodens und dem Druck,
der durch die Wassersäule im Sickerschacht ausgeübt wird.
Sie ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten durch einen Geologen zu ermitteln.
Fehlt diese, ist je Einwohner mindestens 1 qm Sickerfläche anzusetzen.
Eine kompakte Möglichkeit um vollbiologisch gereinigtes Abwasser
in das Erdreich zu verbringen, ist eine Versickerung
mit Hilfe von KLAR-BOXEN. Dabei handelt es sich um ein Vollsickerrohr,
umgeben von einem Kunststoff-Wabenbox-Element aus Polypropylen.
Die übliche Versickerung durch ein Kiesbett entfällt.
Hinzu kommt, dass die KLAR-BOXEN durch das höhere Porenvolumen
gegenüber einem Kiesbett auch eine bessere Versickerungsfähigkeit
und damit auch einen Sicherheitsvorteil besitzen.
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| Klar-Box Element | Klar-Box Element mit Vliesüberzug |
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| Beispiel : Einbau der Sickerpakete nach einer vollbiologischen Kläranlage | |
VORTEILE
• einfacher Einbau durch geringes Gewicht und geringe Einbautiefe
• Kosten sparende Eigenleistungen beim Einbau möglich
• höchste Sicherheit durch Volumen und Spülbarkeit
Klar-Box Versickerungssysteme erfüllen die Anforderungen nach DIN für alle normal durchlässigen Böden. Durch das große Volumen der Sickerelemente werden Abflussspitzen abgepuffert und das Wasser kann langsam über die Seitenwände in den Untergrund sickern. Aufschluss darüber, welcher Bodentyp vorhanden ist, kann ein Bodengutachten geben. Damit wird eine bessere Dimensionierung der Anlage ermöglicht.