Nutzen Sie die Einspeisevergütung und sparen Sie bares Geld!

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Stromerzeuger erhalten, wenn Sie Ihren aus regenerativen Energiequellen, wie zum Beispiel der Sonne, erzeugten Strom ins örtliche Stromnetz einspeisen. Die Solarstrom-Förderung richtet sich nach der Art der PV-Anlage, der Leistung und dem Inbetriebnahmejahr. Der Tarif der Vergütung wird nach diesen Kriterien geregelt. Der erzeugte Strom kann zum Teil auch selbst verbraucht werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung durch die Netzbetreiber, so dass der erzeugte Strom im entsprechenden Netzgebiet zum festgelegten Vergütungssatz für 20 Jahre abzunehmen ist. Das Jahr der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage zählt dabei zusätzlich zur Grundfrist, als so genanntes 21. Jahr. Sofern der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist, erfolgt diese Vergütung durch den Netzbetreiber zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

Weitere Infos zur Einspeisevergütung finden Sie unter: www.bmu.de.